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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

Allgemeine Frage

Was muss ich tun, um eine Kur zu beantragen?

Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Ihre gesundheitliche Situation. Wenn eine stationäre Maßnahme nötig ist, erhalten Sie ein Attest.

Mit dem Attest wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle oder eine Diakonische Bezirksstelle. Dort beraten Sie erfahrene Sozialarbeiterinnen und helfen Ihnen, eine passende Kurmaßnahme zu finden.

Ihre Krankenkasse entscheidet über die Bewilligung. Wird die Kur abgelehnt, können Sie sich über einen Widerspruch beraten lassen.

Ich bin beihilfeberechtigt – was muss ich beachten?

In unserer Teeküche können Sie sich jederzeit selbst eine Tasse Tee zubereiten – ein Wasserkocher und verschiedene Teesorten stehen für Sie bereit.

Zudem finden Sie dort auch Wassersprudler.

Für eine Tasse Kaffee steht im Gemeinschaftsraum ein Kaffeeautomat zur Verfügung.

Was kostet eine Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur?

Die Kosten werden ganz oder teilweise übernommen. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.

Unsere Kurkliniken sind als Sanatorium anerkannt und damit beihilfefähig. In Notsituationen können kirchliche Stellen einen Zuschuss geben.

Sie zahlen 10 Euro pro Tag (laut § 61 SGB V). Kinder sind davon ausgenommen. Bei geringem Einkommen ist eine Befreiung möglich.

Für die Kur müssen Sie keinen Urlaub nehmen.

Warum eine Evangelische Kureinrichtung?

Unsere Kureinrichtungen bieten eine individuelle Behandlung, die Körper, Seele und Alltagssituation berücksichtigt. Alles wird in einem persönlichen Behandlungsplan zusammengeführt.

Wenn Sie möchten, können Sie sich mit Lebens- und Glaubensfragen auseinandersetzen oder seelsorgerliche Gespräche führen. Das kann besonders in belastenden Lebensphasen hilfreich sein.

Unsere Häuser sind offen für Menschen aller Konfessionen und Religionen.

Muss ich für einen Kuraufenthalt Urlaub nehmen?

Eine Kur dauert in der Regel drei Wochen.

Laut § 10 Bundesurlaubsgesetz wird sie nicht auf Ihren Erholungsurlaub angerechnet. Sie müssen also keinen Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.

Wie lange dauert eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur?

In der Regel dauert die Maßnahme drei Wochen. Das ist wichtig, damit die Kur wirkt und Sie sich gut erholen können.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kur?

Ja. Seit April 2007 gehören Müttergenesungskuren zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gilt für Mütter- und Väterkuren nicht mehr. Gesetzlich ist anerkannt: Viele Belastungen lassen sich nur stationär behandeln.

Wann ist eine Kurmaßnahme notwendig?

Viele Frauen tragen große Verantwortung: Familie, Haushalt, Beruf. Oft kommt alles zusammen – das macht krank.

Wenn Sie merken, dass die Belastung zu groß wird, ist eine Kur sinnvoll. Sie hilft, die Gesundheit zu stärken und Krankheiten zu vermeiden.

Kann ich die Kur unterbrechen?

Ihre Kur ist eine medizinisch notwendige Maßnahme. Sie darf deshalb nicht unterbrochen werden – auch nicht für Besuche oder Termine.

Die Ruhezeiten während der Kur sind wichtig für Ihre Erholung. Planen Sie Ihre Kur deshalb so, dass keine anderen Verpflichtungen dazwischenkommen.

Gibt es Vergünstigungen bei Bus, Bahn und Eintritten?

Ja, je nach Klinikstandort gibt es verschiedene Vergünstigungen:

In Bad Wurzach: Kurkarte mit Ermäßigungen in derTherme, im Hallenbad und bei ausgewählten Veranstaltungen.

In Scheidegg: Allgäu-Walser-Card (5 € Pfand pro Karte, Kinder ab 5 Jahren brauchen eine eigene Karte). Über 100 Ermäßigungen z. B. bei Seilbahnen, Bädern, Museen, Klettergärten.

In Loßburg: KONUS-Gästekarte für kostenlose Bus- und Bahnfahrten im Schwarzwald.

Kurablauf

Meine Wochenenden in der Kur

Die behandlungsfreien Zeiten sind als Ruhezeiten ein wichtiger Bestandteil des Gesamtkonzepts. Sie sollen Ihnen die Freiräume geben, die Ihnen zuhause so oft fehlen.

  • um unbeschwerte Zeit mit Ihren Kindern zu verbringen
  • um einfach mal Zeit für sich selbst zu haben
  • um die Behandlungen der Woche wirken zu lassen

Am Wochenende finden kleinere Angebote wie gemeinsames Basteln für Mütter und Kinder statt. Die Gemeinschaftsräume stehen Ihnen selbstverständlich offen und bieten Spielmöglichkeiten für Ihre Kinder.

Meine Familie, Freundinnen und Freunde möchten mich in der Kur besuchen

Unsere Kliniken sind kleine, frauenspezifische Häuser. Wir bitten darum, dass gemeinsame Aktivitäten außerhalb unseres Geländes geplant werden.

Organisatorisches

Bekomme ich eine Bescheinigung für die Schule, dass wir in Kur sind?

Sie erhalten von uns eine Platzbestätigung des Kurplatzes sobald alle Unterlagen vorliegen und geprüft wurden. Diese können Sie bei der Schule vorlegen.

Bekomme ich eine Bescheinigung für meine Arbeitsstelle, dass ich in Kur bin?

Sie erhalten vor der Anreise mit der Einladung eine Bescheinigung, welche Sie bei Ihrer Arbeitsstelle abgeben können.

Ich bin beihilfeberechtigt – was muss ich beachten?

Bitte reichen Sie ein aussagekräftiges Attest mit der Anmeldung für die Kur ein. Wir brauchen für die Kurvorbereitung Angaben zu Ihren rehabilitationsrelevanten Diagnosen.

In der Regel erhalten Beihilfeberechtigte die Kostenzusage erst 3 Monate vor Kurbeginn. Sie können sich auch ohne Kostenzusage anmelden. Bitte achten Sie darauf, den Antrag rechtzeitig zu stellen, so dass die Bewilligung 3 Monate vor Kurbeginn vorliegt.

Bei uns sind alle Leistungen im Tagessatz inbegriffen. Es wird keine Rechnung ausgestellt, auf der einzelne Abrechnungsposten ersichtlich sind.

Sie erhalten aber nach der Kur Ihre Kurverordnung. Darauf ist angegeben, welche Anwendungen Sie hatten sowie die Kosten für die einzelnen Anwendungen. Diese können Sie dann bei Ihrer Beihilfestelle einreichen.

Essen und Trinken

Ist vegane oder vegetarische Ernährung möglich?

Wir bieten Ihnen gerne vegetarische Ernährung an. Vegane Ernährung bieten wir nicht an.

Kann man sich von den Mahlzeiten abmelden?

Am Wochenende ist eine Abmeldung sowohl vom Mittag- als auch Abendessen möglich.

Ich habe Nahrungsunverträglichkeiten

Für Unverträglichkeiten bitten wir um ein Attest Ihrer Arztpraxis.

Sie werden selbstverständlich im Rahmen unserer Möglichkeiten berücksichtigt.

Für die Planung unserer Hauswirtschaft ist es notwendig, dass Sie die Atteste vorab an uns senden, damit wir wichtige Absprachen treffen können.

Natürlich berücksichtigen wir auch Unverträglichkeiten Ihrer Kinder. Dafür muss Ihr Kind nicht behandlungsbedürftig sein. Auch hier ist ein Attest notwendig.

Ab wann gibt es Frühstück?

Die Frühstückszeiten sind je nach Klinik unterschiedlich:

  • Frauen- und Mütterkurklinik Bad Wurzach: Frühstück täglich von 7:00 - 8:30 Uhr
  • Mutter-Kind Kurklinik Scheidegg: täglich von 7:30 – 9:00 Uhr
  • Mutter-Kind Kurklinik Loßburg: täglich von 8:00 – 9:00 Uhr
Gibt es einen Kühlschrank?

In der Teeküche steht Ihnen ein Kühlschrank zur Verfügung.

Sollten Sie Medikamente mitbringen, die gekühlt werden müssen, wenden Sie sich bitte bei der Anreise an eine Mitarbeiterin.

An- und Abreise

Wann ist Anreise?

Die Anreisezeiten unterscheiden sich je nach Klinik:

  • Frauen und Mütterkurklinik Bad Wurzach: zwischen 14:00 und 16:30 Uhr
  • Mutter-Kind Kurklinik Scheidegg: zwischen 15:00 und 16:00 Uhr
  • Mutter-Kind Kurklinik Loßburg: zwischen 14:30 und 15:30 Uhr
Wann ist Abreise?

Bis 9:00 Uhr soll das Zimmer geräumt sein.

Sollte Ihr Zug oder Bus später fahren, dürfen Sie sich selbstverständlich noch in den Gemeinschaftsräumen aufhalten.

Kurklinik und Ausstattung

Gibt es einen Fernseher?

Ja, im Gemeinschaftsraum gibt es einen Fernseher, der von allen Patientinnen genutzt werden kann.

Gibt es WLAN im Haus?

Gegen eine Gebühr können Sie das hauseigene WLAN nutzen.

In unserer Mutter-Kind-Kurklinik Scheidegg gibt es WLAN nur im Eingangsbereich.

Gibt es ein Telefon auf dem Zimmer?

Ja, jedes Patientinnenzimmer verfügt über ein Telefon.

In unseren Mutter-Kind-Kurkliniken steht ebenfalls ein Babyfon für jedes Zimmer zur Verfügung.

Kann ein Fahrrad ausgeliehen werden?
  • In Scheidegg stehen Fahrräder zum Ausleihen zur Verfügung.
  • In Bad Wurzach Fahrradverleih im Ort. Selbst mitgebrachte undausgeliehene Fahrräder können im Fahrradraum abgestellt werden.
  • In Loßburg können im Ort Erwachsenenfahrräder ausgeliehen werden. In Freudenstadt sowohl Erwachsenen- als auch Kinderfahrräder. Sie können jedoch auch Ihr eigenes Fahrrad mitbringen und im Fahrradschuppen unterstellen. Bitte bringen Sie dann ein eigenes Schloss für die Fahrräder mit.

Kinder und Betreuung

In welchen Zeiten kann mein Kind betreut werden?

Öffnungszeiten der Kinderbetreuung:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 9:00 – 16:00 Uhr
  • Dienstags von 9:00 – 12:45 Uhr
Muss mein Kind den ganzen Tag in die Kinderbetreuung?

Je nach Pflichtterminen können Sie Ihr Kind auch nur halbe Tage in der Kinderbetreuung abgeben.