
Ihr Weg zur Kur
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Der erste Schritt...
Ein Gespräch mit dem Arzt
In einem Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt schildern Sie Ihre gesundheitliche Situation und besonders belastende Probleme oder Lebensumstände. Sollte Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die für eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nach § 24 / § 41 SGB für Mütter und Väter notwendigen Indikationen feststellen, wird sie/er Ihnen eine Kur verschreiben. Hierüber erhalten Sie ein Attest.
Mit diesen Informationen wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle oder eine Diakonische Bezirksstelle. Hier werden Sie von qualifizierten Sozialarbeiterinnen umfassend beraten, um die für Sie passende stationäre Gesundheitsmaßnahme auszuwählen.
Über die Bewilligung der Kurmaßnahme entscheidet Ihre Krankenkasse. Sollte diese abgelehnt werden, können Sie sich ebenfalls bei Ihrer Diakonischen Bezirks-stelle über einen Widerspruch beraten lassen.
hier können Sie unseren Meldebogen downloaden.
Wir empfehlen die Anmeldung, aufgrund der sensiblen Daten, per Post zukommen zu lassen.
Hier können Sie ein Muster der Kurverordnung herunterladen, die Ihr Arzt für Ihren Antrag ausfüllen muss:
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