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Erste Schritte

In fünf Schritten zurück ins Leben

Schritt 1

Heilsamer Abstand zur Situation schaffen

 

Schritt 2

Eigene Bedürfnisse wieder wahrnehmen

 

Schritt 3

Stabilisierung der eigenen körperlichen & seelischen Gesundheit

Schritt 4

Austausch mit anderen Betroffenen

 

Schritt 5

Stärkung & Kraft schöpfen für den weiteren Weg

Der erste Schritt
ein Gespräch mit dem Arzt

In einem Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt schildern Sie Ihre gesundheitliche Situation und besonders belastende Probleme oder Lebensumstände. Sollte Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die für eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nach § 24 / § 41 SGB für Mütter und Väter notwendigen Indikationen feststellen, wird sie/er Ihnen eine Kur verschreiben. Hierüber erhalten Sie ein Attest.

Mit diesen Informationen wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle oder eine Diakonische Bezirksstelle. Hier werden Sie von qualifizierten Sozialarbeiterinnen umfassend beraten, um die für Sie passende stationäre Gesundheitsmaßnahme auszuwählen.

Über die Bewilligung der Kurmaßnahme entscheidet Ihre Krankenkasse. Sollte diese abgelehnt werden, können Sie sich ebenfalls bei Ihrer Diakonischen Bezirksstelle über einen Widerspruch beraten lassen.

Häufige Fragen

Was muss ich tun, um eine Kur zu beantragen? Wann ist die Anreise? Wie sind die Betreuungszeiten der Kinderbetreuung? Bekomme ich eine Bescheinigung für meinen Arbeitgeber und die Schule?

Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen hier

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