Für die Teilnahme an einer stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme brauchen Sie in der Regel drei Wochen Zeit. Nach § 10 Bundesurlaubsgesetz dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Sie müssen für Ihre Kur also keinen Urlaub beantragen.
