Die Kosten für Ihre Kur (stationäre Maßnahme) übernehmen auf Ihren Antrag ganz oder teilweise:
- Krankenkassen
(als medizinische Vorsorgemaßnahme (§ 24 SGB V) und als medizinische Rehabilitationsmaßnahme / Müttergenesungskuren (§ 41 SGB V) für Frauen/Mütter/Kinder - Beihilfe und private Krankenkassen
(Unsere Kurkliniken in Loßburg, Scheidegg und Bad Wurzach sind als Sanatorium anerkannt und somit beihilfefähig) - Kirchliche diakonische Stellen
(gewähren Zuschüsse in Notsituationen)
Laut § 61 SGBV ist vom Versicherten ein Eigenanteil von € 10,00 pro Tag zu bezahlen. Kinder sind von dieser Regelung ausgenommen. Bei einem geringen Einkommen können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen.
Für die Teilnahme an einer stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme müssen Sie keinen Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.
