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In einem Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt schildern Sie Ihre gesundheitliche Situation und besonders belastende Probleme oder Lebensumstände. Sollte Ihe Ärztin oder Ihr Arzt die für eine stationäre Vorsorge- oder Rehabitlitationsmaßnahme nach § 24 / §41 SGBV für Mütter und Väter notwendigen Indikationen feststellen, wird sie/er Ihnen eine Kur verschreiben. Hierüber erhalten Sie ein Attest.
Mit diesen Informationen wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle oder eine Diakonische Bezirksstelle. Hier werden Sie von qualifizierten Sozialarbeiterinnen umfassend beraten, um die für Sie passende stationäre Gesundheitsmaßnahme auszuwählen.

Über die Bewilligung der Kurmaßnahme entscheidet Ihre Krankenkasse. Sollte dise abgelehnt werden, können Sie sich bei Ihrer  Diakonischen Bezirksstelle über einen Widerspruch beraten lassen.

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Home Häufige Fragen Was muss ich tun um eine Mütter / Mutter-Kind Maßnahme zu beantragen?