Im April 2007 wurden Müttergenesungskuren in den Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.
Der Grundsatz "ambulant vor stationär" gilt nun für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter nicht mehr. Es wurde vom Gesetzgeber erkannt und so auch festgeschrieben, dass Frauen in Familienverantwortung mit den entsprechenden gesundheitlichen Problemen, sich in besonderen Belastungssituationen befinden, die mit ambulanten Maßnahmen nicht ausreichend behandelt werden können.
Der Grundsatz "ambulant vor stationär" gilt nun für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter nicht mehr. Es wurde vom Gesetzgeber erkannt und so auch festgeschrieben, dass Frauen in Familienverantwortung mit den entsprechenden gesundheitlichen Problemen, sich in besonderen Belastungssituationen befinden, die mit ambulanten Maßnahmen nicht ausreichend behandelt werden können.
